Förderung für energiesparende Maßnahmen

Gemeinde Köstendorf fördert energiebewusste Bürger

Seit dem Jahr 2009 fördert die Gemeinde Köstendorf energierelevante Maßnahmen. 

Großes Potential für Energieeinsparung und die Verwendung von nachhaltigen Energieträgern liegt vor allem im Wohnbereich. Hier sind die Bürgerinnen und Bürger der Region gefordert, Maßnahmen zu setzen. Um einen besonderen Anreiz zu bieten, wurden im Rahmen des Projektes SEC einheitliche Förderstandards für die Gemeinden in der Region ausgearbeitet.


Was wird gefördert? 

  • Wärmedämmung der Gebäudefassade
         € 3,-- je m² wenn der U-Wert < 0,18 W/m²K ist
  • Wärmedämmung der obersten Geschoßdecke
         € 2,-- je m² wenn der U-Wert < 0,15 W/m²K ist
  • Wärmedämmung der Kellerdecke
         € 2,-- je m² wenn der U-Wert < 0,35 W/m²K ist
  • Nachträglicher Einbau einer Biomassezentralheizung
         € 250,-- wenn dadurch nachweislich eine fossile Heizung ersetzt wird
  • Nachträglicher Anschluss an ein Biomasse-Mikronetz mit max. 150 KW
         € 250,-- wenn dadurch nachweislich eine fossile Heizung ersetzt wird
  • Nachträglicher Einbau einer Wärmepumpenanlage
         € 250,-- wenn dadurch nachweislich eine fossile Heizung ersetzt wird
  • Fenstertausch
         € 6,-- je m² wenn der Uw-Wert < 0,90 W/m²K ist
  • Thermische Solaranlagen
         Sockelbetrag € 150,-- + € 40,-- je m² (max. 12 m²)

Wie kommt man zur Förderung?

Antrag bei der Gemeinde stellen – wenden Sie sich an Herrn Rupert Wallner, Tel.: 06216-5313-13, Email: bauamt@koestendorf.at, auch für weitere Informationen oder Fragen! Entsprechende Unterlagen beilegen (je nach Maßnahme Rechnungen, Energieausweis

Förderungsrichtlinien für Energieförderung

Ansuchen für Energieförderung


Förderungen im Energiebereich gibt es auch von Land und Bund


Zuständig