Hundesteuer

Zuständig

Die Steuer wird für das Halten von Hunden, die nicht in Ausübung eines Berufes oder Erwerbes und nicht als Wachhunde oder Blindenhunde gehalten werden, jährlich erhoben.

  • Hundesteuer für einen Hund ........ €  48,00
  • für jeden weiteren Hund ................ € 105,00