Informationen zur Gebührenbremse

Veröffentlichungsdatum26.07.2024Lesedauer1 MinuteKategorienThemen Aktuell
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Der Bund gewährte dem Land Salzburg im Jahr 2024 einen einmaligen Zweckzuschuss in Höhe von 9,4 Mio. Euro zum Zweck der Finanzierung der Senkung von Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und -anlagen (Beseitigung von Abwasser oder Abfallwirtschaft im Jahr 2024). 

Für die Gemeinde Köstendorf bedeutet dies finanzielle Mittel in Höhe von 44.503 Euro, welche gemäß den Richtlinien des Landes Salzburg 1:1 an die Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger weitergegeben werden. 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Köstendorf hat in der Sitzung vom 12. Juni 2024 beschlossen, dass der Zweckzuschuss „Gebührenbremse“ im Bereich der Abfallwirtschaftsgebühr wirksam werden soll. 

Die entsprechende Verrechnung bzw. Gutschrift wird im Zuge der Gemeindevorschreibung für das 3. Quartal 2024 durchgeführt. 

Die Höhe des sich aus der „Gebührenbremse“ ergebenden Abzuges wird für alle Gemeindebürger:innen auf der Quartalsvorschreibung dargestellt und berücksichtigt.

Aus der Berechnung der Gebührenbremse ergibt sich für Leistungs- und Bereitstellungsgebühren ein Abzug in Höhe von ~81,61% und erfolgt auf der Gebührenvorschreibung für jede Abgabe aus der Abfallwirtschaft getrennt.


Berechnungsbeispiel:

Leistungsgebühr Mülltonne 90 lt. € 20,15  ---->  Abzug Gebührenbremse -€ 16,44

Bereitstellungsgebühr incl. Biotonne € 24,65  ---->  Abzug Gebührenbremse -€ 20,12


Für offene Fragen können Sie uns gerne kontaktieren - Tel. 06216-5313-14: Fr. Probst