Bitte € 26,00 in bar mitbringen!
Neugründung von Betrieben: Bei Vorlage der vom Neugründer von der Berufsvertretung bzw. der SVA der gewerbl. Wirtschaft bestätigten Erklärung "NeuFö1" werden die jeweiligen Abgaben und Gebühren nicht erhoben. Neugründungs-Förderungsgesetz, BGBl. I Nr. 106/1999 sowie Verordnung zum Neugründungs-Förderungsgesetz BGBl. II Nr. 278/1999.
Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeiten: Bei Vorlage einer entsprechenden Bestätigung ist die für die Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit erforderliche Strafregisterbescheinigung ebenfalls kostenlos.