Strafregisterbescheinigung

Bitte € 30,70 in bar mitbringen.

Neugründung von Betrieben: Bei Vorlage der vom Neugründer von der Berufsvertretung bzw. der SVA der gewerbl. Wirtschaft bestätigten Erklärung "NeuFö1" werden die jeweiligen Abgaben und Gebühren nicht erhoben. Neugründungs-Förderungsgesetz, BGBl. I Nr. 106/1999 sowie Verordnung zum Neugründungs-Förderungsgesetz BGBl. II Nr. 278/1999.

Zuständig