Aufnahmebedingungen im Kindergarten
Die Eltern oder Erziehungsberechtigten melden die Kinder für den Besuch des Kindergartens bei der Leitung an.
Die Gemeinde ist bemüht, dem Bedarf gerecht zu werden. Eine Aufnahme richtet sich nach den räumlichen und organisatorischen Möglichkeiten. Bei Begrenztheit versucht der Kindergarten in Zusammenarbeit mit der Gemeinde eine Lösung zu finden!
Können nicht alle für den Besuch des Kindergartens angemeldeten Kinder aufgenommen werden, liegen folgende Reihungskriterien zugrunde:
- Kindergartenpflichtige Kinder (ein Jahr vor Schuleintritt)
- Kinder, bei denen aus sozialen oder erzieherischen Gründen (z.B. alleinerziehend) oder wegen erhöhten Förderbedarfs die Ermöglichung des Kindergartenbesuches geboten erscheint
- Kinder, die nach ihrem Alter dem Schuleintritt am nächsten stehen
- Kinder, die schon bisher den betreffenden Kindergarten besucht haben oder deren Geschwister
Aufnahmebedingungen in der AEG / Kleinkindgruppen
- Kinder von berufstätigen, alleinerziehenden Müttern / Vätern aus Köstendorf nach Anmeldedatum der Warteliste
- Kinder von berufstätigen Eltern aus Köstendorf, nach Anmeldedatum der Warteliste
- Kinder, von nicht berufstätigen Eltern, bei denen aus sozialen oder erzieherischen Gründen die Ermöglichung des Kindergartenbesuches geboten erscheint
- Kinder von nicht berufstätigen Elternteilen nach Maßgabe von freien Plätzen und Anmeldedatum der Warteliste
- Geschwisterkinder von bereits eingeschriebenen Kindern
Ein Nachweis der Berufstätigkeit wird benötigt, um den aktuellen Betreuungsbedarf zu erheben.